Die wichtigsten Antworten auf einen Blick.
Welche Unterstützung bietet EinfachHeld?
Einkaufshilfe, Haushaltshilfe, Begleitung und weitere Unterstützung im Alltag.
Wie finde ich einen Helfer?
Über das Anfrageformular teilen Sie uns Ihren Bedarf mit.
Werden Helfer geprüft?
Für die Plattform ist ein klarer Prüf- und Freigabeprozess vorgesehen.
Kann über die Pflegekasse abgerechnet werden?
Die Abrechnung über die Pflegekasse ist erst möglich, sobald die erforderliche Anerkennung als Unterstützungsangebot im Alltag vorliegt. Mehr dazu lesen Sie auf unserer Seite Pflegegrad 1-5.
Ich habe Pflegegrad 2 oder höher – bekomme ich mehr Budget als 131 Euro?
Oft ja. Wenn Sie zu Hause von der Familie gepflegt werden, zahlt Ihnen die Pflegekasse dafür normalerweise monatlich Geld aus – das sogenannte Pflegegeld. Einen Teil davon können Sie stattdessen für unsere Unterstützung einsetzen. Sie bekommen dann etwas weniger Pflegegeld bar ausgezahlt, dafür aber einen deutlich höheren Betrag an Unterstützung im Alltag für sich selbst – das lohnt sich also nur, wenn Sie die Unterstützung auch wirklich nutzen möchten. Konkrete Beispielrechnungen für Ihren Pflegegrad und eine Vorlage zum Beantragen finden Sie auf unserer Seite Pflegegrad 1 bis 5.
Was ist der Unterschied zwischen Entlastungsbetrag und Pflegegeld?
Der Entlastungsbetrag (bis zu 131 Euro monatlich) steht allen Pflegegraden zu, unabhängig davon, wer pflegt, und ist speziell für Angebote wie EinfachHeld gedacht. Das Pflegegeld dagegen bekommen Sie, wenn die Pflege zu Hause von der Familie übernommen wird. Ab Pflegegrad 2 können Sie einen Teil des Pflegegelds gegen ein höheres Budget für Unterstützungsangebote wie EinfachHeld eintauschen.
Warum kennt das kaum jemand?
Weil es zu wenig bekannt gemacht wird. Studien zeigen: Mehr als die Hälfte der Menschen mit Pflegegrad 4 oder 5 weiß gar nicht, dass es dieses Budget gibt. Genutzt wird es bisher nur von sehr wenigen – meistens, weil sie nichts davon wissen, nicht weil es kompliziert wäre. Genau deshalb erklären wir es hier so ausführlich.
Wie beantrage ich das zusätzliche Budget?
Dafür genügt ein formloses Schreiben an Ihre Pflegekasse, ein amtliches Formular gibt es nicht. Damit Sie sich nichts selbst ausdenken müssen, haben wir eine Vorlage zum Ausfüllen vorbereitet, die Sie auf unserer Seite Downloads finden. Gerne füllen wir es auch gemeinsam mit Ihnen am Telefon aus. Diese Vorlage nennt EinfachHeld als Anbieter und gilt daher nur, wenn Sie uns in unserem Einzugsgebiet rund um Tailfingen/Albstadt beauftragen möchten.
Was ist die Verhinderungspflege und kann ich sie für EinfachHeld nutzen?
Die Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) springt ein, wenn die pflegende Person mal ausfällt – zum Beispiel im Urlaub oder bei Krankheit. Seit 1. Juli 2025 teilt sie sich einen gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 € mit der Kurzzeitpflege, ab Pflegegrad 2. Nutzen Sie sie stundenweise (unter 8 Stunden am Tag) – genau unser Leistungsbild –, wird Ihr Pflegegeld dafür nicht gekürzt. Ein Vorpflegejahr ist nicht mehr nötig. Mehr dazu und eine persönliche Einschätzung finden Sie auf unserer Seite Pflegegrad 1-5.
Gibt es noch weitere Budgets, die ich nutzen kann?
Ja, zwei weitere werden oft übersehen: die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (bis zu 42 € im Monat, schon ab Pflegegrad 1, für Verbrauchsmaterial wie Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel – meist über ein Pflegebox-Abo) und die Wohnraumanpassung (bis zu 4.180 € je Maßnahme, ebenfalls ab Pflegegrad 1, für barrierearme Umbauten wie eine bodengleiche Dusche, Haltegriffe oder Rampen). Beide sind unabhängig von Entlastungsbetrag, Umwandlung und Verhinderungspflege nutzbar. Mehr dazu auf unserer Seite Pflegegrad 1-5.
Fallen zusätzliche Kosten für die Anfahrt an?
Für Hausbesuche kann eine Wegepauschale anfallen. Bei Begleitfahrten, etwa zum Einkaufen oder zum Arzt, wird das tatsächlich gefahrene Kilometergeld berechnet. Beides weisen wir transparent auf der Rechnung aus, eine Erstattung ist im Rahmen des Entlastungsbetrags möglich.