Einkaufen
Gemeinsam einkaufen oder Einkäufe erledigen lassen.
Beantworten Sie ein paar kurze Fragen und wir zeigen Ihnen, welches Budget bei Ihnen noch ungenutzt sein könnte.
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Hilfe beim Reinigen, bei Wäsche und bei kleinen Aufgaben im Haushalt.
Begleitung zum Arzt, zu Behörden oder bei Spaziergängen.
Gespräche, gemeinsame Aktivitäten und Unterstützung bei sozialen Kontakten.
Hilfe beim Umgang mit Handy, Tablet oder anderen Geräten.
Kleine Arbeiten im Garten und Wege von Schnee oder Laub freihalten.
Neben Entlastungsbetrag, Umwandlung und Verhinderungspflege gibt es noch zwei weitere Ansprüche, die viele Familien gar nicht auf dem Schirm haben:
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI): bis zu 42 € im Monat, schon ab Pflegegrad 1. Damit werden Verbrauchsmaterialien wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen bezahlt – meist unkompliziert über ein monatliches Pflegebox-Abo eines Anbieters, den Sie einmal bei Ihrer Pflegekasse angeben. Dieser Betrag ist komplett unabhängig von Entlastungsbetrag, Umwandlung und Verhinderungspflege – er kürzt nichts davon und wird durch nichts davon gekürzt.
Wohnraumanpassung (§ 40 Abs. 4 SGB XI): bis zu 4.180 € je Maßnahme, ebenfalls ab Pflegegrad 1, für barrierearme Umbauten wie eine bodengleiche Dusche, Haltegriffe, rutschhemmenden Boden, Rampen oder das Absenken von Türschwellen – also genau die Umbauten, die den Alltag zu Hause spürbar sicherer machen. Der Zuschuss gilt pro Maßnahme, bei mehreren voneinander unabhängigen Umbauten kann er auch mehrfach genutzt werden. Wir beraten Sie gerne dazu, welche Umbauten in Ihrer Wohnsituation sinnvoll sind, und helfen beim Antrag – rufen Sie uns an: 01520 7679260.
Unsere geschulten Helfer/innen – angestellte Aushilfskräfte, die von einer Fachkraft eingearbeitet und angeleitet werden – können zum Beispiel soziale Kontakte unterstützen, zu Arztterminen begleiten, im Haushalt helfen und einkaufen. Bei der Freizeitgestaltung ist einiges möglich: Vorlesen, Gesellschaftsspiele, gemeinsames Kochen oder Backen, kreatives Gestalten, Musizieren und Singen, leichte Bewegungsübungen sowie kulturelle Ausflüge wie Café, Kino oder Konzert. Medizinische Pflege gehört nicht zu diesem Angebot.
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