Pflegegrad-Einschätzung: Habe ich Anspruch?
Sechs kurze Fragen, angelehnt an das offizielle Begutachtungsverfahren (NBA) der Pflegekassen, zeigen Ihnen eine grobe Orientierung – kostenlos und unverbindlich.
Diese Einschätzung ist eine vereinfachte Selbsteinschätzung auf Basis der öffentlichen Bewertungssystematik nach § 15 SGB XI (Anlage 1) – nicht das vollständige, vertrauliche Prüfverfahren des Medizinischen Dienstes. Der tatsächliche Pflegegrad wird ausschließlich durch eine persönliche Begutachtung festgestellt und kann von diesem Ergebnis abweichen.
Mobilität: Wie selbstständig kann sich die Person bewegen (aufstehen, gehen, Treppen steigen)?
Kognition: Wie gut orientiert sich die Person zeitlich/örtlich und erkennt vertraute Personen?
Verhalten: Gibt es nächtliche Unruhe, Ängste oder andere Verhaltensauffälligkeiten?
Selbstversorgung: Wie selbstständig ist die Person beim Waschen, Anziehen, Essen und Toilettengang?
Krankheitsbewältigung: Kann die Person Medikamente, Arztbesuche und Therapien selbstständig handhaben?
Alltagsgestaltung: Kann die Person den Tag selbst strukturieren und soziale Kontakte pflegen?
⏳ Ihre Einschätzung wird berechnet …
Mögliches Ergebnis
Ein Pflegetagebuch (mindestens 2 Wochen: Was klappt selbstständig, wo wird täglich geholfen?) hilft, den tatsächlichen Bedarf beim Termin des Medizinischen Dienstes vollständig zu zeigen. Wir helfen Ihnen gerne kostenlos und unverbindlich beim Erstantrag bei Ihrer Pflegekasse: 01520 7679260.
Grundlage: § 14/§ 15 SGB XI und Anlage 1 zu § 15 SGB XI (Bewertungssystematik der Module und ihrer Gewichtung), öffentlich zugängliche Begutachtungsrichtlinien des GKV-Spitzenverbandes. Diese Seite bildet nicht die vollständigen Einzelkriterien des amtlichen Verfahrens ab, sondern eine vereinfachte Selbsteinschätzung je Lebensbereich.