Darstellung:
Einfach erklärt

Pflegegrad-Einschätzung: Habe ich Anspruch?

Sechs kurze Fragen, angelehnt an das offizielle Begutachtungsverfahren (NBA) der Pflegekassen, zeigen Ihnen eine grobe Orientierung – kostenlos und unverbindlich.

Wichtig zu wissen:

Diese Einschätzung ist eine vereinfachte Selbsteinschätzung auf Basis der öffentlichen Bewertungssystematik nach § 15 SGB XI (Anlage 1) – nicht das vollständige, vertrauliche Prüfverfahren des Medizinischen Dienstes. Der tatsächliche Pflegegrad wird ausschließlich durch eine persönliche Begutachtung festgestellt und kann von diesem Ergebnis abweichen.

Mobilität: Wie selbstständig kann sich die Person bewegen (aufstehen, gehen, Treppen steigen)?

Grundlage: § 14/§ 15 SGB XI und Anlage 1 zu § 15 SGB XI (Bewertungssystematik der Module und ihrer Gewichtung), öffentlich zugängliche Begutachtungsrichtlinien des GKV-Spitzenverbandes. Diese Seite bildet nicht die vollständigen Einzelkriterien des amtlichen Verfahrens ab, sondern eine vereinfachte Selbsteinschätzung je Lebensbereich.